
Die neue Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) tritt am 22. November 2022 in Kraft, das müssen Sie wissen
Die Gebührenordnung für Tierärzte wurde seit 1999 nicht überarbeitet. Leider heißt das für Sie als Tierbesitzer, dass Sie auch bei uns mit deutlich höheren Tierarztkosten rechnen müssen.
§ 5 der neuen GOT schreibt zudem vor, dass eine Unterschreitung der einfachen Gebührensätze grundsätzlich nicht zulässig ist. Unsere Praxis ist daher gehalten, die Preise entsprechend anzupassen.
Wir bitten um Ihr Verständnis!
Dringend empfehlen wir Ihnen für Ihre Fellnasen eine Tierkrankenversicherung abzuschließen, um die Behandlung Ihrer Tiere weiterhin gewährleisten zu können.
